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Die Landesrektorenkonferenz nimmt die Interessen der Mitgliedshochschulen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich, in der Hochschulpolitik sowie in der Öffentlichkeit wahr und bringt gemeinsame Anliegen zur Geltung. Sie erarbeitet Positionen und Stellungnahmen zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Themen, und informiert die Mitgliedshochschulen über hochschulpolitische Entwicklungen sowie die Öffentlichkeit über Zielvorstellungen der Universitäten. Ziel ist es, Konzepte für die Hochschulentwicklung in NRW zu erarbeiten, hochschulpolitische Herausforderungen gemeinsam anzugehen und kollektive Interessen zu formulieren. Die LRK bringt ihre hochschulpolitische Kompetenz in den politischen Willensbildungsprozess ein und informiert die Öffentlichkeit über die Situation der Hochschulen in NRW. Die Mitglieder bereiten Entscheidungen und Beschlüsse der Landesrektorenkonferenz durch Beratungen in ihren Universitäten vor. Beschlüsse der Landesrektorenkonferenz, die sich auf die Selbstverwaltungsrechte der Mitgliedshochschulen auswirken, ergehen als Empfehlungen. Jedes Mitglied informiert die Selbstverwaltungs-organe seiner Universität über Beschlüsse der Landesrektorenkonferenz und wirkt auf entsprechende Entscheidungen in seiner Hochschule hin.
Vorsitz Die/der Vorsitzende sowie ihre/seine Stellvertretung werden aus dem Kreis der Mitgliedshochschulen für eine in der Regel zweijährige Amtszeit gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit von Frau Professor Gather und Herrn Professor Freimuth begann am 1. Oktober 2010 und endet am 30. September 2012. Die Vorsitzende führt die Geschäfte der LRK, vollzieht ihre Beschlüsse und vertritt diese nach außen. Dabei wird sie von einer Geschäftsstelle unterstützt.
Mitgliederversammlung Die Sitzungen der Landesrektorenkonferenz finden in regelmäßigen Abständen statt, mindestens jedoch zweimal im Semester. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien für die Arbeit der LRK und dient zum Austausch von Informationen, sowie der Abstimmung von Positionen und der Formulierung von gemeinsamen Interessen. Zu den Sitzungen können Gäste eingeladen werden, um auch externe Stimmen an einem aktiven Informationsaustausch zu hochschulpolitischen Themen zu beteiligen. |
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