Bachelor/ B.A.
Der Bachelor wurde in Folge der Bologna-Erklärung in Deutschland eingeführt. Er ist der erst berufsqualifizierende Studienabschluss und soll künftig als Regelabschluss für ein Hochschulstudium dienen. Je nach studierter Fachrichtung werden folgende Abschlüsse vergeben: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B. Sc.), Bachelor of Engineering (B. Eng.), Bachelor of Education (b. Ed.), Bachelor of Fine Arts (B. F. A.), Bachelor of Music (B. Mus.) oder Bachelor of Laws (ll. B.).
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die Vergabe einer (teilweise zurückzuzahlenden) finanziellen Förderung, die Studierende unter bestimmten Bedingungen und für einen bestimmten Zeitraum während des Studiums erhalten können.
Betreuungsrelation
Die Betreuungsrelation ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Studierenden und dem wissenschaftlich/künstlerischen Personal.
Bildungsinländerin/Bildungsinländer
Als Bildungsinländer und -inländerinnen werden ausländische Staatsangehörige und Staatenlose bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland, an einer deutschen Schuleinrichtung oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Bildungsinländer und Bildungsinländerinnen werden den deutschen Studienplatzinteressierten zulassungsrechtlich absolut gleichgestellt.
BLB NRW
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB NRW) ist Eigentümer fast aller Liegenschaften des Landes und vermietet seine Immobilien an Landesbehörden und -einrichtungen.
BMBF
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess wurde mit der gemeinsamen Erklärung „Der Europäische Hochschulraum“ von den für das Hochschulwesen zuständigen Ministern aus 29 europäischen Staaten am 19. Juni 1999 in Bologna begonnen.
Bis zum Jahr 2010 sollte ein Europäischer Hochschulraum verwirklicht sein. Zu diesem Zweck wird auf eine Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme in Europa mithilfe folgender Instrumenten hingearbeitet:
- die Einführung gestufter Studiengänge mit den drei Stufen Bachelor, Master und Promotion
- die Vereinfachung der Anerkennung u. a. durch die Verwendung des Diploma Supplements
- die Einführung des Kreditpunktesystems ECTS
- die Kooperation im Bereich der Qualitätssicherung
- die Förderung der Mobilität der Hochschulangehörigen und
die Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung.