Kanzler/in
Leiter/in der Universitätsverwaltung, Mitglied des Rektorats.
Kapazitätsverordnung NRW
Das Kapazitätsrecht ist ein Teilgebiet des Hochschulrechts und dient der Ermittlung der Aufnahmekapazitäten bzw. Zulassungszahlen pro Studiengang für das erste Fachsemester. Die Kapazitätsermittlung ist angebotsorientiert, sie leitet sich aus den verfügbaren personellen Kapazitäten ab.
KMK
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz) ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder.