Vollzeitäquivalent
Die Berechnung des wissenschaftlichen Personals nach Vollzeitäquivalenten erfolgt anhand des Beschäftigtenumfangs und der Art der Tätigkeit (haupt- bzw. nebenberuflich). Hauptberufliches Personal in Vollzeit wird mit 1,0, hauptberufliches Personal in Teilzeit mit 0,5 und nebenberufliches Personal mit 0,2 Vollzeitäquivalenten gewichtet.